Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Verantwortung

      Verantwortlich für die regionale Förderplattform "Heimat-Liebe" ist die VR-Bank in Mittelbaden eG, Hügelsheimer Str. 6, 76473 Iffezheim (nachfolgend VR-Bank in Mittelbaden oder VR-Bank genannt).

    2. Das Förderkonzept der VR-Bank in Mittelbaden eG

      Die Förderung unserer Mitglieder und Kunden spielt bei der VR-Bank in Mittelbaden eine zentrale Rolle. Wir lieben unsere Region Mittelbaden und sehen es als unseren Auftrag, Mensch und Umwelt zu fördern und zu unterstützen.

      Hierbei wollen wir auch dem Genossenschaftsgedanken "Was einer nicht schafft, schaffen viele" folgen.

      Wir setzen ein klares Zeichen für Verantwortung und Zukunft – und möchten das Gemeinwohl in unserem Geschäftsgebiet stärken.

      Das Engagement der VR-Bank in Mittelbaden eG in unserer Region soll erlebbar und sichtbar sein.

      Ob Sportverein, Kulturinitiative oder soziale Einrichtung – viele regionale Projekte brauchen finanzielle Unterstützung. Als ihr starker Finanzpartner vor Ort setzen wir uns dafür ein, was die Menschen in unserer Heimat bewegt und unsere Gemeinschaft lebendig macht.

    3. Ziel der Förderplattform

      Ziel der Förderplattform "Heimat-Liebe" ist es, regionale, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Institutionen zu unterstützen. Gleichzeitig schaffen wir einen Überblick, welche Projekte wir in der Region fördern. Unseren Kunden bieten wir die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. Sie können mitbestimmen und auch privat spenden. Unsere Vereine und gemeinnützigen Organisationen haben die Möglichkeit, ihr wertvolles Engagement und ihre tollen Ideen, welches sie durch ihre Arbeit in unserer Region leisten, öffentlich zu präsentieren.

      Den Fokus in der Förderung möchte die VR-Bank auf folgende Themen legen:

      • Bildung und Kultur
      • Sport und Gesundheit
      • Natur und Umwelt
      • Soziales
      • Kinder- und Jugendförderung
    4. Spenden- und Sponsoringsumme

      Über der Förderplattform "Heimat-Liebe" stellt die VR-Bank einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des Gewinnsparverein e.V. (Soziallotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken des Gewinnsparverein e.V., www.gsv.de), sowie eigenen Spenden- und Sponsoringgeldern zur Verfügung. Auch die aus dem Kontobaustein "Heimat-Euro" generierten Gelder werden über diese Plattform nach vorherigem Voting vergeben.

    5. Mögliche Teilnehmer, Spenden- und Sponsoringempfänger

      Spendenempfänger: Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit (als Nachweis gilt ein aktueller Freistellungsbescheid für Körperschaftsteuer des zuständigen Finanzamtes) mit Sitz im Geschäftsgebiet der VR-Bank in Mittelbaden und Bankverbindung bei der VR-Bank.

      Sponsoringempfänger: Teilnehmen kann jeder Verein/jede Organisation oder Institution aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank und Bankverbindung bei der VR-Bank.

      Crowd-Funding Projekte sind auch ohne Bankverbindung bei der VR-Bank möglich.

      Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind im Geschäftsgebiet der VR-Bank in Mittelbaden eG einzusetzen (Orte: Iffezheim, Muggensturm, Sinzheim, Haueneberstein, Steinmauern, Ötigheim, Bischweier, Söllingen, Rastatt-Niederbühl, Rastatt-Plittersdorf, Rastatt-Rauental).

      Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der VR-Bank in Mittelbaden eG.

    6. Begrifflichkeiten / Definition

      Projektträger
      Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen und Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gemäß den Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.
      Projektinitiator
      Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Förderplattform und Ansprechpartner bei eventuellen Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.
      Projekt
      Das dargestellte Vorhaben bzw. die geplante Anschaffung des Projektträgers, unter Beschreibung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.
      Projektlaufzeit
      Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Förderplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende bzw. Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt.
      Nutzer/Teilnehmer
      Alle Personen, welche die Internetseiten der Förderplattform www.heimat-liebe.de aufrufen. Sofern sich diese auf unserer Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.
      Account
      Ein Account ist das Nutzerkonto des Nutzers/Teilnehmers.
      Spender
      Der Spender ist eine natürliche oder juristische Person. Diese sind die Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.
      Privatspende
      Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Zuwendung an einen oder mehrere Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (wero, Kreditkarte oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der VR-Bank in Mittelbaden abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen. Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 10.000 Euro geleistet werden.
      Spenden- / Zuwendungsbescheinigung
      Die Bescheinigung wird nach amtlichem Muster durch den Projektträger an den Spender ausgestellt. Die Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.
      Reinertragsnachweis
      Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die VR-Bank in Mittelbaden schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der VR-Bank in Mittelbaden eG vor Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.
      Spendenaktionen
      Die VR-Bank in Mittelbaden führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Auf solche Aktionen wird die VR-Bank entweder auf ihrer Internetseite www.vr-miba.de, der Internetseite www.heimat-liebe.de, ihrer Facebook- oder Instagram-Seite hinweisen. Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.
      Spendenziel, Finanzierungsziel
      Beschreibt den vom Projektträger für das eingereichte Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres erklärt die Projektbeschreibung, für die allein der Projektträger verantwortlich ist.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.

    2. Registrierung

      Für die Nutzung der Förderplattform müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.heimat-liebe.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Auch andere Nutzer (z.B. Inhaber von Spendencoupons, Privatspender, …) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendencoupons einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Die Registrierung bedarf der Annahme durch die VR-Bank in Mittelbaden.

    3. Registrierung

      Für die Nutzung der Förderplattform müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.heimat-liebe.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Auch andere Nutzer (z.B. Inhaber von Spendencoupons, Privatspender, …) haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendencoupons einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Die Registrierung bedarf der Annahme durch die VR-Bank in Mittelbaden.

      Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die VR-Bank übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

      Die Annahme des Registrierungsantrages erfolgt regelmäßig nur konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.heimat-liebe.de freigeschaltet wird, soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die VR-Bank erklärt wird.

      Über die erfolgreiche Registrierung wird der Nutzer in Form einer E-Mail informiert.

      Die VR-Bank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

      Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Account sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die VR-Bank umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.

      Die VR-Bank in Mittelbaden behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 36 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat.

      Ein Account ist nicht übertragbar.

      Die VR-Bank in Mittelbaden weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die VR-Bank nicht beteiligt. Die VR-Bank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.

    4. Projekte

      Die Projektträger dürfen auf der Förderplattform nur Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten darf. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die VR-Bank in Mittelbaden die Laufzeit verlängern.

      Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (nach erfolgter Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Förderplattform. Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die VR-Bank. Eine Ablehnung einer Bewerbung um finanzielle Förderung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.

      Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits durch die VR-Bank in Mittelbaden unterstützt wurden, werden nicht auf der Plattform veröffentlicht und können somit nicht an weiteren Förderaktionen teilnehmen (keine Doppelförderung).

      Auf der Förderplattform registrieren können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und Institutionen aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank in Mittelbaden. Jede Organisation darf innerhalb eines Kalenderjahres grundsätzlich maximal ein Projekt auf der Plattform einstellen. Der Mindestbetrag für ein Projekt beträgt 250 Euro. Teilprojekte sind zulässig. Auch hier ist eine Mindestfinanzierung von 250 Euro notwendig.

      Bei eingereichten Sponsoringprojekten besteht kein Mindestförderbetrag. Sponsoringprojekte werden nicht auf der Plattform veröffentlicht. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der VR-Bank in Mittelbaden eG und bedingt eine vereinbarte Gegenleistung (Bsp. Werbung).

    5. Förderkriterien

      Die VR-Bank in Mittelbaden eG fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung oder die eine politische Partei oder parteinahe Institution direkt oder indirekt begünstigen. Zudem werden keine Vereine, Institutionen und Projekte unterstützt, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der VR-Bank in Mittelbaden schaden könnten.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

    6. Bewerbung und Vergabe der Spenden- und Sponsoringmittel

      1. Kosten

        Die Nutzung der Förderplattform ist kostenlos. Für eventuelle Aufwendungen, die im Rahmen der Teilnahme entstehen, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. besteht nicht.

      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.heimat-liebe.de.

        Auf der Plattform müssen die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt bzw. die geplante Anschaffung für die Spende bzw. das Sponsoring beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal durch eine vertretungsberechtigte Person registriert werden. Bei größeren Organisationen mit mehreren Unterabteilungen (bspw. größerer Sportverein mit verschiedenen Sektionen) registriert sich die jeweilige Unterabteilung mit der vertretungsberechtigten Person.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid für Körperschaftsteuer ist beizufügen und über die Plattform hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nur in Rücksprache mit der VR-Bank geändert werden.

        Die Bewerbungsunterlagen werden u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegen im Ermessen der VR-Bank. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Förderplattform und die Teilnahme an Spenden- und Sponsoringaktionen besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo hochgeladen werden.

        Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/ Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Auch die Einbindung von Videos, die den Verein und/oder das Projekt näher beschreiben sind möglich.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation bzw. der Verein, dass die eingereichten Unterlagen, Fotos oder Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.

        Bei der Bewerbung um Sponsoringmittel gelten die zu treffenden Sponsoringvereinbarungen zwischen den einzelnen Organisationen und der VR-Bank in Mittelbaden.

      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder, Videos und Beschreibungen an die VR-Bank in Mittelbaden übertragen. Außerdem wird der VR-Bank in Mittelbaden eG das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder, Videos und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden- und Sponsoring-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die der VR-Bank in Mittelbaden.

      4. Zeitraum

        Das Registrieren von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen sowie das Einstellen von Projekten auf der Plattform www.heimat-liebe.de ist jederzeit möglich.

        Eine Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch Mitarbeiter der VR-Bank geprüft und anschließend auf der Internetseite www.heimat-liebe.de veröffentlicht.

        Voting- oder Crowdfunding-Projekte der VR-Bank werden zudem auf der Internetseite www.vr-miba.de veröffentlicht, sobald das Voting bzw. Spenden startet. Ab diesem Zeitraum kann der Projektträger für sich und seine Organisation / seinen Verein Stimmen (Votings) bzw. Spenden sammeln.

        Die Bewerbung bzw. Anfrage kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind und eine vollständige Erfassung erfolgt ist.

      5. Voting

        Für die Spendenaktionen mit Voting wird nach der Freischaltung der jeweilige Votinglink bekanntgegeben. Der Teilnehmerkreis für die Votings ist abhängig von der jeweiligen Spendenaktion und wird mit der Ausschreibung veröffentlicht.

      6. Kommentierung

        Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

      7. Benachrichtigung und Auszahlung der Spenden

        Die teilnehmenden Organisationen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.

        Die Spendenauszahlung erfolgt auf das von der Organisation auf der Förderplattform angegebene Konto.

        Die Auszahlung erfolgt am Ende der Projektlaufzeit oder wenn das Projektziel (Finanzierungsbedarf) komplett erreicht ist und entsprechend dem Abrechnungsrhythmus der VR-Bank in Mittelbaden.

        Konnte das Spendenziel zum Projektende nicht erreicht werden, wird der bis zum Projektende gesammelte Betrag an die Organisation ausgezahlt.

        Die Organisation bzw. der Verein verpflichtet sich der VR-Bank in Mittelbaden, den ihr zugesandten Reinertragsnachweis zu übermitteln, damit die entsprechende Gewinnsparspende von der VR-Bank an die Organisation bzw. den Verein überwiesen werden kann. Eine Spendenbescheinigung ist dann nicht mehr notwendig.

        Nach Spendeneingang einer klassischen Spende (nicht Gewinnsparspende) verpflichtet sich die Organisation bzw. der Verein, der VR-Bank in Mittelbaden eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) auszustellen und diese auf dem Postweg an die VR-Bank zu übermitteln.

        Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die VR-Bank vor, die Spende zurückzufordern.

    7. Aussetzung des Wettbewerbs

      Die VR-Bank in Mittelbaden behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

    8. Haftungsbeschränkungen

      Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der VR-Bank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die VR-Bank in Mittelbaden im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

      Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

      Jeder Bewerber stellt die VR-Bank in Mittelbaden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

      Verstößt ein eingereichtes Bild, Video oder Text gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die VR-Bank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

      Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder, Videos und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt und stellt sicher, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder bzw. Videos Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

      Die VR-Bank in Mittelbaden kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

    9. Datenschutz

      Die VR-Bank in Mittelbaden und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der VR-Bank in Mittelbaden https://www.vr-miba.de/datenschutz.html verwiesen. Durch die Registrierung auf der Förderplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die VR-Bank die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die VR-Bank in Mittelbaden behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der VR-Bank, der Internetseite der VR-Bank und auf Medien zur Bewerbung der Förderplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an info@vr-miba.de der VR-Bank in Mittelbaden eG per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Förderplattform zurückzutreten.

  3. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

  4. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.